Die Bauabnahme
Beginn der Gewähr­leis­tungs­frist

Mit der offiziellen Bauabnahme übernehmen Sie das Bauwerk und bestätigen damit auch, dass die Immobilie mangelfrei hergestellt wurde. Das hat Folgen: ab dem Zeitpunkt, an dem Sie das Abnahme­protokoll unterschrieben haben, kehrt sich die Beweislast um. 


Ab jetzt müssen Sie nachweisen, dass ein Mangel vorliegt. Mit der Abnahme beginnt zwar die Gewährleistungsfrist, innerhalb derer Sie Ansprüche gegen den Bauunternehmer geltend machen können, doch kann dies konfliktreich und mühsam werden.




Die Bauabnahme mit dem Profi

Damit der Sachverständige Sie bestmöglich unterstützen kann und sich ein Bild von der Immobilie machen kann, benötigt er von Ihnen alle wichtigen Unterlagen: Die Baugenehmigung, die Baupläne, die Baubeschreibung usw.


Vor Ort prüft der Sachverständige für Sie, ob die erbrachte Bauleistung mit der Baubeschreibung bzw. den Bauplänen übereinstimmt. Dazu begutachtet er alle einsehbaren Bauteile hinsichtlich ihres bau­tech­nischen Zustands und etwaiger Baumängel und Bauschäden. Findet er Unregelmäßigkeiten oder Mängel, macht er eine Fotodokumentation der vorhandenen Mängel und berät Sie, wie Sie damit umgehen sollten. Das ist ein wichtiger Vorteil. Denn er kann Ihnen ganz genau sagen, ob Mängel schwer genug sind, dass Sie die Abnahme verwei­gern sollten oder ob sie im Rahmen üblicher Beanstandungen liegen und vom Bauträger unkompliziert zu beheben sind.

Was kostet eine Bauabnahme?

Für die reine Bauabnahme mit Protokoll werden ab 833 Euro inklusive Mehrwert­steuer fällig – der Preis richtet sich nach der Größe der Immobilie. Ich wünsche Ihnen eine reibungslose Bauabnahme und eine schöne Zeit in Ihrer neuen Immobilie.